Baugutachter Miltenberg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jens-Olaf Brück Miltenberg

Jens-Olaf Brück

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 09371 407 10 90
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Betriebswirt
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK Offenbach am Main)
  • Bausachverständiger für die Immobilienbewertung, Verkehrswertermittlung, Beleihungswert, Mieten und Pachten nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • DEKRA zertifizierte Fachkraft für Schimmelpilzbeseitung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Dümler Miltenberg

Michael Dümler

Bausachverständiger und Baugutachter

Eichenbühler Straße 47
63897 Miltenberg
Tel: 09371 407 10 90
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Qualifikation

  • Maurermeister
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Miltenberg stehen Ihnen:

  • Herr Jens-Olaf Brück
  • Herr Michael Dümler
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Jens-Olaf Brück, Herr Michael Dümler, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Miltenberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Miltenberg kommen bzw. sich nicht in Miltenberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Miltenberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Der Landkreis Miltenberg liegt im Norden Bayerns und gehört zum Regierungsbezirk Unterfranken. Auf einer Fläche von 715,86 km² finden rund 129.000 Menschen Platz (Stand: 2015). Außerdem gliedert sich der Landkreis Miltenberg in 32 Gemeinden. Zu den Städten Miltenbergs gehören Amorbach, Erlenbach am Main, Klingenberg am Main, die Stadt Miltenberg, Obernburg am Main, Stadtprozelten und Wörth am Main. Angrenzend an den Landkreis Miltenberg findet sich der Landkreis sowie die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Main-Spessart, der Main-Tauber-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis, der in Hessen liegende Odenwaldkreis und der Landkreis Darmstadt-Dieburg. Im Landkreis Miltenberg findet man viele sehenswürdige Burgen und Schlösser. Darunter die Mildenburg in der Stadt Miltenberg, das Alte Schloss in Kleinwallstadt und das Wasserschloss Sommerau in Eschau. Diese Burgen, Burgruinen und Schlösser kann man auf dem Main-Radweg entdecken und deren Geschichte näher kennenlernen. Wer sich eher sportlich betätigen möchte, hat im Landkreis Miltenberg jede Menge Möglichkeiten. Vom Handballverein TV Großwallstadt über das Leichtathletikzentrum Miltenberg bis hin zu regelmäßigen Laufveranstaltungen bietet der Landkreis Miltenberg Groß und Klein eine bunte Vielfalt. Oder man genießt die warmen Sommertage am Main, reitet durch die wunderschöne Landschaft des Landkreises Miltenberg oder fliegt mit dem Segelflieger drüber hinweg.

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